Die freiheitliche Wirtschaftordnung, zu der sich der Bundesstaat Schweiz seit 1848 bekennt, öffnete dem Land auch den Weg zu wirtschaftlichem Aufschwung. Dieser war der Gründung von Versicherungsgesellschaften förderlich, machte sie sogar notwendig. Am 10. Februar 1875 traten unter dem Vorsitz von Herrn Oberst Heinrich Rieter in Winterthur die Leiter einer Anzahl größerer Unternehmungen zu einer vorbereitenden Versammlung zusammen «zum Zwecke der Gründung einer schweizerischen Unfallversicherungsgesellschaft». Nach Beratung durch die Initianten des vorgelegten, durch Herrn Dr. H. Näf ausgearbeiteten Statutenentwurfs fand am 2. März 1875 im «Casino» in Winterthur die eigentliche Gründungsversammlung statt. Damit war die «Schweizerische Unfallversicherungs-Actiengesellschaft» aus der Taufe gehoben. Der erste Verwaltungsrat des neuen Unternehmens setzte sich aus den folgenden Herren zusammen: Oberst H. Rieter, Präsident, in Winterthur, Salomon Volkart, Vizepräsident, in Winterthur, Oth. Blumer-Huber, in Winterthur, E. M. Lengstorf, in Winterthur, W. Locher-Steiner, in Winterthur, Hch. Sulzer-Steiner, in Winterthur, Carl ten Brink, in Arlen, Hans Wunderly-von Muralt, in Zürich, J. U. Zellweger-Waeffler, in Winterthur. Mit der Genehmigung der Gründung durch den Regierungsrat des Kantons Zürich am 27. März 1875, unterzeichnet durch den Staatsschreiber und Dichter Gottfried Keller, konnte der Geschäftsbetrieb in der Einzel- und Kollektivunfallversicherung aufgenommen werden.