Mittels Rekurs wehrt sich der Winterthurer Heimatschutz gegen den geplanten Abbruch des um 1896 von Architekt Hermann Siegrist gebauten Mehrfamilienhauses der Familie von Johann Büechi-Ehrensberger an der Salstrasse 20. Trotz anerkannter Schutzwürdigkeit lehnte das Baurekursgericht in erster Instanz den Rekurs ab. Mit zusätzlichen Argumenten und der Tatsache, dass die benachbarte Häuserzeile an der Neuwiesenstrasse im Siedlungsinventar enthalten ist, wurde das Urteil an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Zu kämpfen für dieses sehr gut erhaltene „Juwel“ lohnt sich allemal, dies hört man auch von vielen Winterthurern weit über den Kreis des Heimatschutzes hinaus. (Aus „Heimatschutz 2/2017). Dem Verwaltungsgericht ist das Haus nicht schützenswert genug. Siehe Bericht im Landboten vom 16.08.2017 unter "Dokumente".
Das Gebäude gehört zu den schönsten und prominentesten Häusern im Neuwiesenquartier: das Backsteinhaus an der Ecke Salstrasse und Neuwiesenstrasse aus der Zeit der vorletzten Jahrhundertwende. Seit anfangs 2016 ist es in Gefahr. Es soll verschwinden, um einem modernen Neubau mit 17 Wohnungen für Singles und Pensionäre Platz zu machen. Die Neuwiesenstrasse wurde zwischen der Schützenstrasse und der Wülflingerstrasse in den Jahren 1861/1862 erstellt. 1871 folgte die Verlängerung bis zur Schaffhauserstrasse, 1899/1900 wurde sie südwärts bis zur Zürcherstrasse ergänzt. Die Liegenschaft steht nicht unter Denkmalschutz. Der Stadtrat hat sie zum Abriss freigegeben. Doch dagegen regt sich Widerstand. Er meint es sei kein wichtiger Zeuge aus der Zeit Ende der 1890-er Jahre.
Der Stadtratsentscheid wurde nötig, nachdem die Eigentümerin, die Corti Immobilien AG, ein Baugesuch eingereicht hatte. Zwar befand sich das Haus an der Adresse Salstrasse 20 nicht im kommunalen Inventar schutzwürdiger Bauten, was automatisch eine Prüfung der Schutzwürdigkeit erfordert hätte. Das kantonale Planungs- und Baugesetz sieht aber auch dann Abklärungen vor, wenn eine Schutzwürdigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Darum habe der Stadtrat das Haus beurteilt, erklärt der zuständige Bauvorsteher Josef Lisibach(SVP). Den Verzicht auf den Schutz begründet der Stadtrat wie folgt: Es gebe in Winterthur bezüglich des Erscheinungsbildes vergleichbare Objekte, die aus denkmalpflegerischer und ortsbaulicher Sicht höher gewichtet werden könnten.
Siedlungsgeschichtlich komme dem Haus zudem keine wichtige Zeugenschaft zu. Aber auch städtebauliche Überlegungen sind in den Entscheid eingeflossen: So wiege das öffentliche Interesse an einer zeitgemässen Weiterentwicklung des Quartiers schwer. Ganz anders sieht das der Heimatschutz. «Für uns ist der Fall klar: Wir werden gegen den Entscheid rekurrieren», sagt Peter Niederhäuser, der Präsident der Winterthurer Sektion. Das Haus sei nicht nur äusserlich schöner als andere, auch das reiche Interieur sei noch gut erhalten. Niederhäuser zweifelt am Konzept der Denkmalpflege. «Es ist doch eigenartig, wenn man entlang der Neuwiesenstrasse diverse Häuser schützt, aber dann sogar direkt daran angebaut einen Neubau zulässt. »Überhaupt gebe es im Neuwiesenquartier schon heute viele «Sündenfälle».
Am meisten stört den Heimatschutz, dass der Stadtrat nicht auf der Prüfung einer Alternative bestand. «Das Grundstück ist gross, es wäre genug Platz da, um das Haus zu erhalten und um einen modernen Anbau zu erweitern.» Das Eckhaus habe auch einen geschichtlichen Wert, gibt Niederhäuser zu bedenken. Denn an der Salstrasse 20 wuchs der Sulzer-Ingenieur Alfred Büchi auf, der als Erfinder des Turbomotors gilt. «Nach ihm hat die Stadt ein Strässchen benannt. Aber sein Wohnhaus erhalten will man nicht.» sagt Niederhäuser. Nach den abgewiesenen Rekursen war das Schicksal des historischen Hauses endgültig besiegelt. Im Spätsommer 2020 erfolgten die Abbrucharbeiten. Die so entstandene Lücke soll bis im Februar 2022 durch einen Neubau mit 17 Wohnungen geschlossen werden. Quelle: Landbote 20.02.2016