Wohnhäuser
Ehemaliges Färbereigebäude Geilinger
Emil-Klöti-Strasse 31
Als gelungene Mischung zwischen Erhalten und Nutzen ist die ehemalige Färberei am Tösskanal zu betrachten. In den 1820er-Jahren als «Geilingersche Färberei» erbaut, wurde das Haus bereits 1880 in ein Wohnhaus umgewandelt, 2006 vom Winterthurer Architekten Hannes Moos renoviert und mit Balkonen ergänzt.
Baujahr
1820
Umwandlung in Wohnhaus
1880
Adresse
Geilingersche Färberei
Emil-Klöti-Strasse 31
8406 Winterthur
1981: Emil-Klöti-Strasse 31
Foto: winbib, Urheberschaft unbekannt (Signatur 082356)
Das Wohnhaus Emil Klöti-Strasse 31 war ursprünglich Teil von etwa vier Bauten entlang dem Tösskanal, die in den 1820er Jahren als "Geilingersche Färberei" erbaut wurden. Erst ab 1825 entstand in der Nachbarschaft die Spinnerei "J.J. Rieter & Co." Beide Fabrikanlagen profitierten von der nahen Töss. Der heute noch bestehende Fabrikkanal wurde von der Firma Rieter angelegt. Ein Vorgänger dürfte bereits für die Färberei bestanden haben. Charakteristisch für den noch erhaltenen Bau an der Emil Klötistrasse 31 ist seine schmale und hohe Gestalt sowie das Krüppelwalmdach. Ursprünglich diente es als Tröcknegebäude. Im Keller kamen beim Umbau Spuren des ehemaligen Färbereibetriebes zum Vorschein. Offenbar handelte es sich in Niedertöss um eine "Tücher-, Garntürkischrot- und Blaufärberei", die über 100 Arbeiter beschäftigte.
Allerdings bestand der Betrieb nur etwa 20 Jahre bis 1844. Der Tröckneturm wurde spätestens in den 1880er Jahren in ein Wohngebäude umgewandelt. Die noch erhaltene historische Grundrissdisposition und Innenausstattung dürfte aus dieser Zeit stammen. Die Bauherrschaft wünschte im Rahmen der im letzten Jahr ausgeführten Wohnungssanierungen den Anbau von Balkonen, um den Wohnwert steigern zu können. Die Denkmalpflege bevorzugte dabei eine Lösung, welche die Balkone in der Art von Türmen vom Hauptgebäude loslöste und damit den Charakter des Baus als klassischen Fabrikbau aus der Zeit der beginnenden Industrialiesierung nicht verfälscht oder zu verfremdet.
Die Fassaden werden auf diese Weise nicht von einer Balkonschicht zugedeckt und die Proportionen des ursprünglichen Baus sind ungeschmälert erlebbar. Im Inneren wurde der Bauherrschaft bei den kleineren Wohnungsgrundrissen gegen Südosten der teilweise Ausbruch von Wänden zugestanden, um grosszügigere Wohnungsverhältnisse zu erreichen