In die «Herrenstube» können auf Empfehlung folgende «stubenfähige» männliche Personen aufgenommen werden.
- die Nachkommen der Familien Hegner und Steiner (sog. «Erbgesellschafter»);
- die Schlossherren von Winterthur und Umgebung;
- die Mitglieder des Stadtrates, der Stadtschreiber, die Bezirksräte und der Bezirksratsschreiber;
die Winterthurer Bezirksrichter, Staatsanwälte , Notare und der Kreiskommandant;
- die in Winterthur wohnhaften Mitglieder der Bundesversammlung, des Regierungsrates, des
Kantonsrates sowie der eidgenössischen und kantonalen Gerichte;
- die Mitglieder des geistlichen Standes von Stadt und Bezirk Winterthur;
- die in Winterthur wohnhaften oder wirkenden Doctores aller Fakultäten («Stubenvolk»).
Die Vorsteherschaft besteht aus neun Mitgliedern, nämlich dem Stubenmeister genannten Präsidenten, dem Säckelmeister, dem Stubenschreiber und je einem Vertreter der bereits genannten stubenfähigen Familien und Kreise.
Von den Ehrengästen beim Hühnermahl wird erwartet, dass sie nach der Tischrede des Stubenmeisters, in der auch die Ehrengäste pointiert vorgestellt werden, in guter Mundart eine geistreich-witzig-angriffige Ansprache von maximal 10 Minuten Dauer halten, auf die der Stubenmeister, sofern es sich lohnt, aus dem Stand kurz zu replizieren pflegt. Neumitglieder (Novizen) haben sich der Gesellschaftsrunde am Schluss des offiziellen Teils kurz und möglichst geistreich vorzustellen.
Die Herrenstube betreut zwei Stiftungen. 1954 wurde die "Dr. Heinrich Wachter-Stiftung der Herrenstubengesellschaft" gegründet. Sie heisst seit der Vereinigung mit der "Frieda Wachter-Stiftung" im Jahre 1956 "Heinrich und Frieda Wacher-Stiftung der Herrenstubengesellschaft zu Winterthur. Die Herrenstube betreut noch eine weitere Stiftung.
Text von Dr. iur. Peter Hauser, Stubenmeister 1999-2014