Vereine und Verbände

Herrenstuben-Gesellschaft Winterthur

In Winterthur besteht als Vereinigung aus zünftischen Zeiten nur noch die etwa im Jahre 1300 gegründete «Herrenstuben-Gesellschaft», die sich 1798 auflöste und 1807 rekonstituierte. Gemäss den noch immer geltenden Statuten von 1845/1892 ist Ziel dieser Gesellschaft «die Pflege der Kameradschaft zwischen Männern von Bildung, Rang und allgemeinem Einfluss in hiesiger Stadt». Die "Herrenstube" zählt rund 300 Mitglieder.


Gründungsdatum
1807


In Winterthur besteht als Vereinigung aus zünftischen Zeiten nur noch die etwa im Jahre 1300 gegründete «Herrenstuben-Gesellschaft», die sich 1798 auflöste und 1807 rekonstituierte. Gemäss den noch immer geltenden Statuten von 1845/1892 ist Ziel dieser Gesellschaft «die Pflege der Kameradschaft zwischen Männern von Bildung, Rang und allgemeinem Einfluss in hiesiger Stadt». Die «Herrenstube» zählt rund 300 Mitglieder.

Die «Herrenstube» verwaltet zwei Stiftungen (Kunstförderung, soziale Zwecke) und trifft sich jährlich immer am letzten Donnerstag im November zum so genannten «Hühnermahl». Dieser Ausdruck erinnert an die Zeit, als der Schlossherr zu Kyburg für den mehrgängigen Jahresschmaus der Gesellschaft Hühner zu stiften hatte. Seit vielen Jahrzehnten werden aber keine Hühner mehr gegessen. Beim «Hühnermahl», dem eine kurze Generalversammlung vorangeht, sind jeweils etwa 150 oder mehr «Stubengesellen» sowie drei bis vier vom Stubenmeister ausgewählte Ehrengäste aus Politik, Wirtschaft, Militär und Kultur anwesend. Die Regierung des Standes Zürich als Schlossherrschaft zu Kyburg wird in der Regel vom Präsidenten oder (im Sinne einer statutarischen Ausnahme) von der Präsidentin vertreten.

In die «Herrenstube» können auf Empfehlung folgende «stubenfähige» männliche Personen aufgenommen werden. - die Nachkommen der Familien Hegner und Steiner (sog. «Erbgesellschafter»); - die Schlossherren von Winterthur und Umgebung; - die Mitglieder des Stadtrates, der Stadtschreiber, die Bezirksräte und der Bezirksratsschreiber; die Winterthurer Bezirksrichter, Staatsanwälte , Notare und der Kreiskommandant; - die in Winterthur wohnhaften Mitglieder der Bundesversammlung, des Regierungsrates, des Kantonsrates sowie der eidgenössischen und kantonalen Gerichte; - die Mitglieder des geistlichen Standes von Stadt und Bezirk Winterthur; - die in Winterthur wohnhaften oder wirkenden Doctores aller Fakultäten («Stubenvolk»). Die Vorsteherschaft besteht aus neun Mitgliedern, nämlich dem Stubenmeister genannten Präsidenten, dem Säckelmeister, dem Stubenschreiber und je einem Vertreter der bereits genannten stubenfähigen Familien und Kreise. Von den Ehrengästen beim Hühnermahl wird erwartet, dass sie nach der Tischrede des Stubenmeisters, in der auch die Ehrengäste pointiert vorgestellt werden, in guter Mundart eine geistreich-witzig-angriffige Ansprache von maximal 10 Minuten Dauer halten, auf die der Stubenmeister, sofern es sich lohnt, aus dem Stand kurz zu replizieren pflegt. Neumitglieder (Novizen) haben sich der Gesellschaftsrunde am Schluss des offiziellen Teils kurz und möglichst geistreich vorzustellen. Die Herrenstube betreut zwei Stiftungen. 1954 wurde die "Dr. Heinrich Wachter-Stiftung der Herrenstubengesellschaft" gegründet. Sie heisst seit der Vereinigung mit der "Frieda Wachter-Stiftung" im Jahre 1956 "Heinrich und Frieda Wacher-Stiftung der Herrenstubengesellschaft zu Winterthur. Die Herrenstube betreut noch eine weitere Stiftung. Text von Dr. iur. Peter Hauser, Stubenmeister 1999-2014

Bibliografie


Autor/In:
Heinz Bächinger
Unredigierte Version
Letzte
Bearbeitung:
05.04.2023