Jakob Erb, der als Bauernsohn in Wülflingen geboren wurde, war einer der bedeutendsten Köpfe unter den Kommunalpolitikern der ehemaligen Vororte. Schon als Achtzehnjähriger trat er dem Grütliverein bei. Nachdem er, Dreher von Beruf, seine Wanderjahre hinter sich gebracht hatte, diente er der Gemeinde Wülflingen als Mitglied der Rechungsprüfungskommission, Mitglied und Präsident der Sekundarschulpflege, Gemeinderatsschreiber und schliesslich von 1909 bis zur Eingemeindung als Gemeindepräsident. Mit fester Hand führte er Wülflingen der Stadtvereinigung entgegen, an deren Zustandekommen er wesentlichen Anteil hatte. Im Kantonsrat, dem er von 1902 bis 1932 angehörte, vertrat er mit Geschick und Gründlichkeit die Interessen der Winterthurer Vorortsgemeinden. Durch andauerndes Selbststudium erwarb sich Jakob Erb umfassende Kenntnisse des Rechts und der Verwaltung, die er auch nach der Schaffung Gross-Winterthurs der Arbeiterbewegung wie der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung stellte. 1908 bis 1931 war er allseits geachteter Bezirksrichter; 1922 bis 1932 sah man die markante Patriarchgestalt im Grossen Gemeinderat.