Paul Angst wurde am 24. Juni 1932 geboren und wuchs in Bülach auf. Er machte in Wülflingen eine Lehre als Notar. Danach arbeitete er in den Notariaten in Horgen und Wetzikon. Anschliessend studierte er an der Universität Zürich und erhielt 1957 das Wahlfähigkeitszeugnis als Notar. Noch im selben Jahr stellte sich der erst 25-jährige Paul Angst als Stadtammann und Betreibungsbeamter des Kreises I in Winterthur zur Wahl. Der Wahlkampf war hart, und sein Gegner bezeichnete ihn als «Grünschnabel» und «Zuzügler». Dennoch setzte sich der Bülacher durch und zog mit seiner Ehefrau Lilli Angst nach Winterthur. Obwohl das junge Paar zu Beginn wenig Gefallen an der Eulachstadt fand, erwies sich Paul Angst als treuer Winterthurer Staatsdiener und liess sich mit seiner Familie in Wülflingen dauerhaft nieder. Er blieb über 40 Jahre und damit bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1997 im Amt. Diese langjährige Tätigkeit hinterliess Spuren in der Stadt: Noch heute steht sein Name unter unzähligen Verbotsschildern im Kreis 1.
Aufgrund seiner vertieften Kenntnisse im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht war er ein gefragter Rechtsexperte. Dieses Spezialwissen nutzte Paul Angst beispielsweise für seine Tätigkeit als Chefredaktor der Zeitschrift «Schuldbetreibungs- und Konkursrecht». Ebenfalls beteiligte er sich als Mitautor eines gesamtschweizerischen Rechtskommentars und wirkte in der Expertenkommission zur Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) mit. Weiter engagierte sich Paul Angst bei der unentgeltlichen Rechtsauskunftsstelle in Winterthur und stand mit seiner Expertise auch für Anliegen aus der Winterthurer Bevölkerung zur Verfügung.