Sport- und Freizeitanlagen

PLATZ - Abenteuerspielplatz Winterthur

Eichliwaldstrasse 9

Ein neuer Treffpunkt für Kinder und Familien entstand im grossen „Freizeitpark“ Schützenweiher. Nach jahrelangem Hin und Her mit juristischem Hickhack wegen der Baubewilligung ging es Mitte Mai 2019 mit der Umsetzung los. Kinder gross und klein bekommen Raum und viel Platz zum, auch betreutem, Spielen und Bauen. Interessierte Väter und Mütter oder wer auch immer haben auch die Möglichkeit ihr Wissen und Können den Kindern weiterzugeben.


Baujahr
16.06.2019


Adresse
Abenteuerspielplatz Winterthur
Eichliwaldstrasse 9
8400 Winterthur

Der Abenteuerspielplatz, dieser Begegnungsort ist ein Treffpunkt für Kinder bis 14 Jahren. Er befindet sich hinter dem Schützenweiher und dem alten Schützenhaus, jetzt Quartiertreff des Quartiervereins Rosenberg. Am 16. Juni 2019 fand die Einweihung mit einem grossen Fest statt. Der aus initiativen und engagierten Eltern entstandene „Verein Abenteuerspielplatz“ beschreibt ihr Werk so (gekürzt aus der Website):

Der am Stadtrand geplante Abenteuerspielplatz sollte möglichst vielen Kindern und Familien sowie privaten und öffentlichen Institutionen in Winterthur von Nutzen sein. Der Zugang ist niederschwellig und kostengünstig. Das Potential der Zielgruppe liegt bei über 10‘000 Kindern und Jugendlichen in Winterthur, im Alter zwischen 4 und 14 Jahren. In den angrenzenden Stadtkreisen Veltheim und Wülflingen wohnen über 2‘500 Kinder und Jugendliche im passenden Alter. Die angrenzenden Gemeinden wie Ohringen, Seuzach und Wiesendangen profitieren von diesem überregionalen Projekt. Der Zweck ist, Kinder zu ermöglichen selber aktiv zu sein. Ein nicht fertig gestalteter Lebensraum, der Kindern Handlungs- und Bewegungsfreiraum lässt, bietet sich an, in jeder Hinsicht aktiv zu sein. Interesse soll geweckt werden handwerklich tätig zu sein und sich mit Materialien vertraut zu machen. Eigeninitiative, Selbständigkeit und Selbstvertrauen sollen verstärkt werden und Mitarbeit, Mitspracherecht und Mitverantwortung soll allen Kinder unabhängig ihrer Herkunft aufgezeigt werden.

Der Abenteuerspielplatz wird mit Unterstützung der Stadt Winterthur in privater Initiative erstellt und betrieben. Es ist ein städtisches Projekt. Der Verein Abenteuerspielplatz ist die alleinige Trägerschaft des Vorhabens und somit voll handlungsfähig. Der Vorstand übernimmt die operativen Führungsaufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich. Die Stadt Winterthur stellt das Land unentgeltlich zur Verfügung, die Mittel für die Erstellung sowie den 2-jährigen Probebetrieb stammen aus dem Luciak-Weilenmann Fonds und sind klar zweckgebunden. Direkter Ansprechpartner gegenüber der Stadt ist die Fachstelle Quartierentwicklung Winterthur. Die Einzelheiten sowie Rechte und Pflichten sind in einer Leistungsvereinbarung im Detail geregelt. Der Spielplatzbetrieb ist stets betreut. Betriebsleiter sowie das Hilfspersonal werden entlohnt.

Der Spielplatz ist nicht frei zugänglich, und rundherum eingezäunt. Der Betrieb findet nur während den Öffnungszeiten statt. Diese werden in der Pilotphase ausgearbeitet, sind also derzeit noch nicht fixiert. Für gemeinschaftliche Zwecke dienen die grosszügig dimensionierte Jurte die auch bei Wind und Wetter Schutz bietet, sowie die zentrale Feuerstelle. Es sind grössere Freiflächen ausgeschieden die einzig und allein von den Kindern „bespielt“ werden. Der Spielplatz ist in Themenbereiche und auch Altersbereiche aufgeteilt, so wird beispielsweise die „Matschanlage“ grossmehrheitlich von kleineren Kindern allenfalls unter Aufsicht ihrer Eltern benützt. Die grösseren und selbstständigen Kinder belegen erfahrungsgemäss andere bzw. ihre eigenen Räume. Geplant sind auch temporäre kleinere Anlagen die bewusst für kürzere Zeit erstellt werden und nach Ihrem Lebensende wieder Platz für Neues schaffen (z.B. überdachter Strohhaufen und ähnliches). Im September 2020 wurde der Verein Abenteuerspielplatz mit dem Jugendpreis ausgezeichnet. Der Stadtrat würdig damit das grosse Engagement bei der Planung und Realisierung des Abenteuerspielplatzes.


Autor/In:
Heinz Bächinger
Unredigierte Version
Letzte
Bearbeitung:
01.06.2022