Unter dem Namen «Verein Gesundheit, Natur - Schrebergärten Wolfensberg - Winterthur», vormals «vitaswiss - Sektion Winterthur», bezw. «Volksgesundheit VGS», besteht eine Organisation mit dem Ziel, die Förderung der Gesundheit durch eine naturverbundene Lebensweise anzustreben. Der Verein veranstaltet Vorträge, Kurse, Exkursionen und anderes mehr. In erster Linie unterhält er die Schrebergartenanlage auf dem Wolfensberg und gibt die Schrebergärten im Baurecht ab. Die Anlage liegt direkt neben dem Schwimmbad Wolfensberg. Die Schrebergärten dienen dazu, sich an der frischen Luft und an der Sonne zu erholen. Das Areal ist dem zufolge eine Freizeitanlage. Sie geht zurück auf das Jahr 1900.
Damals wurde auf einem gepachteten Areal eines ehemaligen Steinbruchs durch die lokale Sektion des Vereins zur Hebung der Volksgesundheit die erste Sonnenbadanlage der Schweiz eröffnet. Sie wurde noch klar geschlechter getrennt geführt. 1910 konnte ein benachbartes Areal erworben werden und die Sonnenbadanlage dorthin verschoben, sowie eine Püntenanlage eröffnet werden. Während die Pünten durchaus profitabel waren, blieb das zwischenzeitlich mit einer Familienabteilung ergänzte Sonnenbad in ökonomischen Schwierigkeiten. Das Sonnenbadareal wurde später von der Stadt Winterthur gekauft und stillgelegt. Im Zuge der Weiterentwicklung und Positionierung der Gartenstadt Winterthur ist vorgesehen, die Waldränder entlang der städtischen Hügel als „Waldrandparks“ auszugestalten und für Erholungssuchende zugänglich zu machen.
Das Areal des Sonnenbades soll mittelfristig in diese Richtung entwickelt werden. Die Baurechtsnehmer der 85 Parzellen sind zwingend Mitglieder des Vereins. Sie sind gehalten die gegebenen Festlegungen in den Statuten und der „Private Bauordnung Schrebergärten Wolfensberg“ nachzuleben. Sie sind zudem verpflichtet, den Baurechtszins, Beiträge in den Erneuerungsfond sowie weitere Betriebskostenbeiträge zu leisten. Die Höhe der entsprechenden Beiträge wird jährlich von der Vereinsversammlung festgelegt. In dieser ist zum Beispiel geregelt, dass Schrebergartenhäuschen pro Grundstück maximal 11 m2 Innenraum und max. 11 m2 gedeckten Aussenraum beanspruchen dürfen.
Reine Gemüsekulturen sind nicht erlaubt. Übernachtungen während der Saison (in der Regel April - Oktober) sind gestattet. Ausserhalb der Saison wird die Wasserversorgung der Gärten abgestellt. Die einzelnen Gärten haben keinen Elektroanschluss. Für Bau- und Unterhaltsarbeiten stehen einzelne Steckdosen im Areal zur Verfügung. Der Strom wird an Sonntagen und zu den täglichen Ruhezeiten abgestellt.