Siedlungen
Siedlung Neuwiesen
Urbane Lago und trotzdem im Grünen? Das ist in Winterthur bei vielen Quartieren möglich, heisst sie ja nicht vergeblich: Winterthur, die Gartenstadt. In Gehdistanz zum Hauptbahnhof liegt die Siedlung Neuwiesen im gleichnamigen Quartier. Südlich liegt der Brühlberg mit Spazierwegen und Aussichtturm. Nördlich lädt der Wolfensberg ins Grüne ein.
2020: Siedlung Neuwiesen
Foto: winbib, Heinz Bächinger
Das Neuwiesenquartier liegt westlich der Altstadt und wird von der Wülflingerstrasse und der Eulach begrenzt. Ab 1860 wurde das flache Wiesengelände als erstes Stadtquartier nach einem einheitlich geplanten Quartierplan entwickelt und mit einem rechtwinkligen Strassenraster erschlossen. Das Teilgebiet «Siedlung Neuwiesen» im Strassenviereck Ackeret-, Sal-, Walke-, und Bleichestrasse wurde 2020 unter Schutz gestellt. Die zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäuser mit Mansardegeschoss wurden 1926 vom Winterthurer Architekten Jakob Wildermuth erstellt. Diese Bauten zeigen sich als Ensemble, gruppiert um einen begrünten Hof und umfasst fünf Doppelmehrfamilienhäuser und ein Einfamilienhaus.
Die Siedlung ist in städtebaulicher Hinsicht herausragend, da sie innerhalb des Stadtquartiers bis heute als einheitliche Bebauungsstruktur wahrgenommen wird. Dazu tragen unter anderem die markanten Mansardwalmdächer, die charakteristische Fassadengliederung und die nahezu homogene Farbgebung bei. Die immer noch harmonische Gesamtanlage besitzt eine starke, ortsbildprägende Wirkung. Die Siedlung Neuwiesen trägt zur Qualität durchgrünter Quartiere in der Stadt bei und ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung erwähnt. (nach dem Text in «Schutzwürdige Bauten Stadt Winterthur») Die Siedlung ist in städtebaulicher Hinsicht herausragend, da sie innerhalb des Stadtquartiers bis heute als einheitliche Bebauungsstruktur wahrgenommen wird. Dazu tragen unter anderem die markanten Mansardwalmdächer, die charakteristische Fassadengliederung und die nahezu homogene Farbgebung bei. Die immer noch harmonische Gesamtanlage besitzt eine starke, ortsbildprägende Wirkung. Die Siedlung Neuwiesen trägt zur Qualität durchgrünter Quartiere in der Stadt bei und ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung erwähnt.
2016 hat der Stadtrat nach einem partizipativen Prozess die Aufnahme von Wohnsiedlungen mit ihren Freiräumen in das Inventar der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur festgesetzt. Mit der Siedlung Neuwiesen im gleichnamigen Quartier hat der Stadtrat nun die erste dieser Siedlungen unter Schutz gestellt. Seit knapp zwei Jahren waren verschiedene städtische Fachstellen gemeinsam mit Expertinnen und Experten und unter Einbezug der Eigentümerinnen und Eigentümer an diesem Prozess beteiligt. Heute wurde die Verordnung zur Siedlung Neuwiesen publiziert. Der Stadtrat hat am 5. Oktober 2016 die Ergänzung des Inventars der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur mit der Aufnahme von Wohnsiedlungen und Grün- und Freiräumen festgesetzt. Die Siedlung Neuwiesen ist Bestandteil dieser Inventarergänzung. Die Siedlung Neuwiesen befindet sich westlich der Altstadt von Winterthur im gleichnamigen Quartier. Zwischen 1924 und 1926 entstand die Siedlung nach einem Entwurf des Winterthurer Architekten Jakob Wildermuth. Das Ensemble gruppiert sich um einen begrünten Hof und umfasst fünf Doppelmehrfamilienhäuser und ein Einfamilienhaus. Die Siedlung ist in städtebaulicher Hinsicht herausragend, da sie innerhalb des Stadtquartiers bis heute als einheitliche Bebauungsstruktur wahrgenommen wird. Dazu tragen unter anderem die markanten Mansardwalmdächer, die charakteristische Fassadengliederung und die nahezu homogene Farbgebung bei. Die immer noch harmonische Gesamtanlage besitzt eine starke, ortsbildprägende Wirkung. Die Siedlung Neuwiesen trägt zur Qualität durchgrünter Quartiere in der Stadt bei und ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung erwähnt.
2018 wurde ein Baugesuch eingereicht, das den Schutzzweck der Siedlung tangierte. In der Folge verlangte der Eigentümer einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit seiner Liegenschaft und allfällige Schutzmassnahmen. Dies löste eine Abklärung über die Schutzwürdigkeit der Siedlung Neuwiesen aus. Basierend auf den Ergebnissen von Gutachten und baulichen Bedarfsabklärungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern wurde eine Verordnung für die Siedlung erarbeitet. Diese regelt das denkmalpflegerische Schutzziel, den Schutzumfang sowie mögliche bauliche Massnahmen. Die Verordnung beschränkt sich auf die denkmalpflegerisch wichtigen Elemente und lässt insbesondere im Inneren der Gebäude, aber auch auf dem Umschwung Veränderungen zu, welche die Anpassung an heutige Wohnstandards erlauben. Quelle: Schutzwürdige Bauten der Stadt Winterthur