Vorgeschichte
Die Geschehnisse gehen bis zum 17.Februar 1835 zurück. Damals berichtete Statthalter Sulzer an den Polizeirat nach Zürich, dass vier Fremde, die aus Frauenfeld zugezogen seien, unter den Fremdarbeitern - sprich Handwerksburschen - Druckschriften verteilt und einen Unterstützungsverein gegründet hätten. Ihre Versammlungen fanden in einer hiesigen Pintenschenke (vermutlich im Restaurant "Steinbock" in der Marktgasse) statt.
Neben den Unterstützungsfragen für kranke Handwerksburschen bestanden die Versammlungen im Wesentlichen aus dem Lesen von Arbeiterliteratur. Das Gelesene wurde dann diskutiert und mitunter wurde auch gesungen. In der ersten Nummer der Publikation "Nordlicht", einer Gründung der beiden Studenten Erhardt und Kratz in Zürich, steht:
"Vertraut auf Euch selbst, Ihr Arbeiter, Handwerker und Bauern, die Ihr von Hochmut und Herrschaft fern, in reger Tätigkeit ein anspruchsloses Leben führt! Ihr seid der Kern des Volkes, an Euch ist's, den Wurm zu zertreten, der an der innersten Marke des Volkes nagt. Schüttelt sie ab, die Fesseln, die arbeitsscheue Müssiggänger Euch schmieden."
Obschon den Mitgliedern des Unterstützungsvereins keine strafbaren Handlungen vorgeworfen werden konnten und obschon die hiesigen Handwerksmeister den Mitgliedern die besten Arbeitszeugnisse ausstellten, wurden alle von den Behörden aus dem Kanton Zürich ausgewiesen. Dies geschah teilweise auch auf Druck der deutschen, österreichischen und französischen Regierungen, die eine regelrechte Hetze gegen die Schweiz betrieben mit der Begründung, die Schweiz sei ein Sammelbecken revolutionärer Bewegungen.
Dass mit dieser Ausweisung die Zerschlagung von Unterstützungsvereinen der Handwerkburschen nicht gelang, beweist die Existenz eines "Deutschen Arbeitervereins Harmonie" in den Jahren 1842 bis 1850. Auch dieser Verein wurde aufgelöst und seine Mitglieder ausgewiesen. Ein gleiches Schicksal erlitten auch die befreundeten deutschen Arbeitervereine in Genf, Lausanne, La Chaux-de-Fonds, Fleurier, Freiburg, Bern, Pruntrut, St. Immer, Burgdorf, Thun, Zürich und Schaffhausen. Die Vereine in Aarau, Luzern, Glarus, Chur und Herisau wurden unter polizeiliche Aufsicht gestellt.