Politik

Stadtvereinigung 1922

50-Jahr-Jubiläum

Im Beisein zahlreicher Tribünenbesucher eröffnete Gemeinderatspräsident Martel Gerteis am Montag, 10. Januar 1972 die 880. Sitzung des Winterthurer Stadtparlaments, die im Zeichen der am 1. Januar 1922 in Kraft getretenen Stadtvereinigung stand. Er gab bekannt, dass der Gemeinderat in den letzten 50 Jahren in seinen 879 Sitzungen von 1922 bis 1971 6‘058 Geschäfte behandelt hat. Im gleichen Zeitraum hat der Stadtrat 2‘680 Sitzungen abgehalten.


1972: Albanifest, Jubiläum 50 Jahre Stadtvereinigung, Festakt im Stadtgarten Foto: winbib, Lajos Kotay (Signatur 150950)

Um die Jahrhundertwende zum 20. Jhdt. herrschte in Winterthur und Umgebung eine komplizierte Organisation. Während in der alten Stadt Winterthur seit 1880 sämtliche Teile der Gemeindeverwaltung, mit Einschluss des Schulwesens, organisatorisch zentralisiert waren, sah es rund herum ganz anders aus. In Töss, Veltheim und Wülflingen bestanden neben der politischen und der Bürgergemeinde auch selbständige Primar- und Sekundarschulgemeinden. Noch kompliziertere Verhältnisse herrschten in Oberwinterthur und Seen. Die Primarschule Oberwinterthur wurde rechtlich durch vier Schulverbände getragen. Ausserdem bestanden in Oberwinterthur sieben Zivilgemeinden (Oberwinterthur, Hegi, Reutlingen, Stadel, Grundhof, Ricketwil und Zinzikon). In Seen waren es fünf Zivilgemeinden (Seen, Oberseen, Eidberg, Iberg und Sennhof). Beschleunigt wurde die Eingemeindungsfrage vor allem dadurch, dass die in der alten Stadt tätigen Arbeiter immer in den Vororten Wohnsitz nahmen. Die Lebenskosten waren dort niedriger und es bestand die Möglichkeit dort einen Garten oder sogar einen kleinen Landwirtschaftbetrieb zu betreiben. Dadurch entstand ein erhebliches Steuergefälle zu Gunsten der Stadt und insbesondere zu Lasten von Töss und Veltheim. Zudem durften die Landgemeinden keine Einkommenssteuern erheben. 1891 starteten die Veltheimer Gemeindebehörden eine Initiative mit dem Ziel, Veltheim der Stadt zuzuteilen.

Stadt und Kanton lehnten ab. Immerhin erhielt Veltheim in der Folge vom Kanton einen jährlichen Beitrag von 5000 Franken. Die Stadt Winterthur wehrte sich bis gegen Ende des ersten Weltkrieges gegen die Eingemeindung. Es waren einerseits finanzielle Bedenken. Man befürchtete eine neue Verschuldung, hatte man doch noch immer das Nationalbahndebakel im Genick. Aber auch politische Gründe wurden geltend gemacht. Man wies auf die „Gefahr“ hin, dass in einem Grosswinterthur eine sozialdemokratische Mehrheit entstehen könnte. 1897 und 1903 wurden Gesetzesentwürfe, die die Zuteilung von Veltheim und Töss vorsahen, abgelehnt. Die Beitragsgewährung von Kanton und Stadt an Veltheim wurden aber verlängert und für Töss ab 1904 eingeführt. Beitragsgesuche von Wülflingen wurden 1901 und 1905 abgelehnt.

1909 nahmen Veltheim und Töss einen neuen, vergeblichen Anlauf. 1911 stellten Wülflingen und Seen einen Antrag um Eingemeindung, dem aber Veltheim und Töss ablehnend gegenüber standen. Sie befürchteten für sich weitere Verzögerungen. Oberwinterthur war die bestsituierte Gemeinde. Aber auch sie stellte im Herbst 1913 ein formelles Gesuch um finanzielle Unterstützung. 1913 wollte der Winterthurer Stadtrat die Probleme durch einen Zweckverband, aber ohne eine Eingemeindung lösen. Der Gesetzesentwurf überzeugte aber wenig und der Kanton bastelte daran herum. Mit dem Kriegausbruch wurden die Arbeiten um die Eingemeindungsfragen unterbrochen, jedoch die Subventionen für Veltheim und Töss verlängert. Ähnliche Gesuch der anderen Vororte wurden aber abgelehnt.

Immer deutlicher kamen alle Vororte zur Überzeugung, dass sich das Problem nur durch eine Eingemeindung endgültig lösen lasse. Ein Initiativkomitee reichte am 28. August 1916 eine mit 15549 gültigen Unterschriften versehene Volksinitiative für eine Totaleingemeindung ein. Ein Gegenvorschlag des Regierungsrates, im Sinne des früheren Verwaltungsgesetzes (Zweckverband) wurde zugunsten der Volksinitiative vom Kantonsrat abgelehnt. Eine Revision des Steuergesetzes vom 25. November 1917 ermöglichte den Landgemeinden endlich, ab 1919 Einkommenssteuern zu erheben. Der Zug für die Eingemeindung kam aber nicht mehr ausser Fahrt. Der Kantonsrat stimmte am 27. Januar 1919 mit 141 Ja gegen 27 Nein dem Winterthurer Zuteilungsgesetz zu.

Am 4. Mai 1919 tat es das Zürchervolk mit 80‘010 gegen 13‘244 Stimmen ihm gleich. Einer Abgeordnetenversammlung, nach dem Verhältniswahlverfahren zu bestimmen, oblag es eine Stadtverfassung auszuarbeiten und dem Stimmvolk von Gross-Winterthur vorzulegen. Die Wahl dieser 59 köpfigen Versammlung fand am 26. September 1920 statt. Trotz vieler politischer Gegensätze konnte schliesslich eine Gemeindeordnung einstimmig verabschiedet werden. Am 10. April 1921 stimmten auch die Stimmberechtigten bei einer Stimmbeteiligung von 74% mit 7‘017 Ja gegen nur 1‘430 Nein zu. Dem Zusammenschluss der sechs Gemeinden zur Stadt Winterthur per 1. Januar 1922 stand nichts mehr im Wege. Es folgte noch die Wahl des Parlamentes vom 3. Juli 1921.

Das Ergebnis verteilte die 60 Sitze wie folgt: Sozialdemokraten 24, Demokraten 16, Freisinnige 6, Bauern 4, Christlichsozial 4, Kommunisten 4, Evangelisch 1 und die Grütlianer 1. Mit den Stadtratswahlen vom 4. September 1921 schliesslich war die neue Stadtgemeinde funktionsfähig. Die sieben Stadträte hiessen: Dr. Hans Sträuli, dem. (Stadtpräsident), Emil Bernhard SP, Jakob Büchi dem., Emil Freitag BGB, Alfred Messer SP, Carl Vogel FDP, und Robert Wirz SP.

Bibliografie

    Stadtvereinigung Winterthur 1922

    • Einträge ab 2011

      Niederhäuser, Peter: Von der Stadt zur Grossstadt: 100 Jahre Gemeindeordnung. In: Der Landbote , Nr. 82 (2021). S. 7. m.Abb.
      Erzinger, Matthias: Vom Gegeneinander zum Miteinander. 100 Jahre Stadtvereinigung. In: De Tössemer, Nr. 5 (2021). S. 1-3. m.Abb.
      Betschart, Andres: Aus sechs mach eins. In: Gallispitz 1922/2022. S. 4-15. m.Abb.
      Strehler, Remo: Als Oberwinterthur seine Eigenständigkeit aufgab. In: Oberi Zytig, Nr. 242 (2022). S. 18-19. m.Abb.
      Felix, Christian: Geburtsstunde einer Grossstadt. In: Winterthurer Zeitung, Nr. 36 (2022). S. 5. m.Abb.
      Niederhäuser, Peter: Geburtsstunde einer Grossstadt. Hundert Jahre Eingemeindung. Neujahrsblatt der Stadtbibliothek Winterthur, 360 (2023). Zürich, 2022. 184 S., m. Abb.

      Einträge 1991–2010

      Wülflingen 70 Jahre bei Winterthur: Weinländer Zeitung 1992/5.
      Veltheim. Initiative 1891: Gallispitz 1991/71.
      75 Jahre Eingemeindung: Tössemer 1996/4 von Henry Müller, m.Abb. - Gallispitz 1996/91 von Erna Neuweiler. - Winterthurer Arbeiterzeitung 1997/1 von Norbert Anwander, m.Abb. - Landbote 1997/2 von Andri Bryner, m.Abb., 10 von Martin Haas, 1Abb., 81 von Andri Bryner, m.Abb., 134 Wirtschaft, m.Abb.,152 Aussengemeinden-Stadt. - Tages-Anzeiger 1996/297 von Roger Keller, m.Abb. [Winterthurer Dok.1996/35]. - Wülflingen: Weinländer Zeitung 1997/11 m.Abb.
      Wie Winterthur die grösste Stadt der Schweiz wurde: Zürcher Wirtschaftsmagazin 1998/4 von Christian Kolbe, m.Abb.
      1922: Landbote 2007/184 von Thomas Lattmann, 1Abb.


Autor/In:
Heinz Bächinger
Unredigierte Version
Letzte
Bearbeitung:
07.10.2024