Vereine und Verbände

Die einstigen Zunftgesellschaften oder Stuben Winterthurs

Winterthur war keine Zunftstadt, aber eine Handwerkerstadt in welcher die handwerklichen Vereinigungen eine wichtige Rolle spielten. Sie sorgten sich um bedürftige Mitglieder. Sie beteiligten sich an Prozessionen und besassen in der Stadtkirche Kerzen, die für das Seelenheil der Angehörigen brannten. Sie hatten eigene Trinkstuben, wo sie sich zu handwerklichen und geselligen Veranstaltungen trafen und sie bildeten eine Gemeinschaft, die Berufsfragen behandelte.


Wappenscheibe der Oberstuben-Gesellschaft aus dem Schützenhaus, im Museum Lindengut Foto: winbib (Signatur 152855)

Wie Winterthur in der Mitte des 19. Jahrhunderts die erhalten gebliebenen, charakteristischen Denkmäler mittelalterlicher Stadtbefestigung — nicht nur seine Mauern, sondern auch seine Türme und Tore — in radikaler Weise vom Erdboden tilgte, so hatte es bereits einige Jahrzehnte vorher die dem nämlichen Zeitalter entstammenden beruflichen und geselligen Verbände seiner Bürgerschaft, die Zünfte oder Stuben, mit einer einzigen Ausnahme ebenfalls beseitigt. In beiden Fällen trug ein kalter, engherziger Nützlichkeitsstandpunkt, der sich teilweise sogar mit persönlicher Habgier paarte, den Sieg davon über die pietätvolle Achtung vor altehrwürdigen Institutionen und Werken, welche die Väter geschaffen hatten. Eine so bedeutende Rolle wie zum Beispiel in Zürich hatte allerdings das Zunftwesen in Winterthur niemals gespielt. Einerseits war die Zahl dieser Gesellschaften, der Kleinheit der Stadt gemäß, hier viel bescheidener als dort. Es gab ihrer nur deren fünf:

Die Herrenstube, auf welche, wie ihr Name sagt, die Herren, das heißt die Edelleute und Geistlichen, gehörten und welche keine Zunft im eigentlichen Sinne war, 2. die Rebleutenstube, welche die dem Weinbau und Ackerbau obliegenden Bürger umschloss, 3. und 4. die je zwei bedeutende Handwerke zusammenfassenden Zünfte der Schuhmacher und Gerber (Schulzmacherstube) sowie der Weber und Schneider (Weberstube), denen auch die Tuchscherer, Krämer, Kürschner, Hutmacher, Wollweber und Knopfmacher beigesellt waren, und 5. die Oberstube, auf welche sämtliche Bürger gehörten, die keiner der vorgenannten Stuben einverleibt waren. Sie vereinigte die Vertreter der verschiedenartigsten, in Winterthur weniger wichtigen Gewerbe, welche infolge ihrer geringen Zahl zu schwach waren, eine eigene Stube zu bilden.

Dazu gehörten die Metzger, die Müller und Bäcker, die Schmiede, Schlosser und Spengler, die Kupferschmiede und Zinngießer, die Goldarbeiter, Uhrenmacher, Nadler und Gürtler, die Büchsenmacher, Degen- und Messerschmiede, die Tischler, Drechsler, Wagner und Zimmerleute, die Maurer, Maler und Hafner, die Bader und Chirurgen, die Seiler, Küfer und Färber. Im Gegensatz zu Zürich, wo den Zünften eine große politische und militärische Bedeutung zukam — sie bildeten die Wahlkörper für die Bestellung des Rates sowie militärische Einheiten mit eigenem Banner und eigener Kriegskasse —, beschränkte sich die Tätigkeit der Zünfte Winterthurs in der Hauptsache auf die Regelung und Förderung der wirtschaftlichen Interessen, auf gemeinschaftliche Beteiligung an kirchlichen Feiern, wie Prozessionen usw., und auf die Pflege der Geselligkeit. Ihre im Laufe des 14. Jahrhunderts mehrfach unternommenen Versuche, sich auch politische Geltung zu verschaffen, scheiterten jeweilen am Widerstand der Geschlechter, welche an der Herrschaft Österreich einen mächtigen Rückhalt besassen.

Im Laufe der Zeit trat eine Entartung der Zünfte ein. Ihre engherzige Ausschließlichkeit, die es auch tüchtigen Gesellen sozusagen unmöglich machte, selbständig zu werden; ihre jeden beruflichen Fortschritt lähmende Verknöcherung sowie ihre gegenseitige, dem Konkurrenzneid entspringende Unverträglichkeit brachten sie mehr und mehr in Misskredit. Als im Jahre 1831 der Liberalismus im Kanton Zürich zur Herrschaft gelangte, wurde durch die neue Verfassung der dem Zunftwesen widersprechende Grundsatz der Gewerbefreiheit unter gewissen Einschränkungen gewährleistet. Das Gesetz über das Handwerkswesen vom Mai 1832 verwirklichte ihn indes nur zögernd, da sich die Handwerker mit aller Macht gegen die Neuerung sträubten. Nur ungefähr die Hälfte der Handwerke wurde wirklich freigegeben, für die andere Hälfte blieben Zunftzwang, Meisterpatente und Lehrordnung weiterhin in Kraft. Doch hoffte man, dass der Handwerkerstand die Vorteile der Gewerbefreiheit bald selbst einsehen lerne, und diese Hoffnung ging mit überraschender Schnelligkeit in Erfüllung. Schon 1837 konnte ein neues Gewerbegesetz sämtliche Handwerke widerspruchslos freigeben. Damit war den Zünften ihr eigentlicher und wichtigster Daseinszweck genommen. Trotzdem behaupteten sie manchenorts, wie zum Beispiel in Zürich, ihre Existenz.

Durch opferfreudige Mitwirkung bei der Feier althergebrachter Volksfeste und bei Veranstaltung außerordentlicher, kostspieliger Festfeiern, bei Errichtung von öffentlichen Bauten und Denkmälern sowie durch freigebige Unterstützung, die sie jungen Zünftern zur Förderung ihrer Ausbildung gewährten, vermochten sie da und dort ihrem Dasein neue Berechtigung zu verleihen. In Winterthur führte dagegen die gesetzliche Aufhebung des Zunftzwanges und der zünftischen Rechte zum raschen und völligen Untergang der Zünfte. Die Reb- und Schuppisleute ergriffen die Initiative und teilten in zwei Malen (1832 und 1834) das Zunftgut unter sich auf. 1836 ahmten die Weber und Schneider das schlimme Beispiel nach, und in den beiden folgenden Jahren blies die Teilungssucht auch noch der Oberstube und der Schuhmacherstube das Lebenslicht aus. Einzig die Herrenstube, die allerdings durch die Einführung der Handels- und Gewerbefreiheit nicht berührt wurde, blieb von diesem Zug der Zeit verschont und vermochte sich zu behaupten.

Text aus „Die Gesellschaft der Herrenstube zu Winterthur“ von Alfred Ziegler, 1956

Bibliografie

    Zunftgesellschaften

    • Einträge ab 2011

      Widmer, Urs: Die Stadt Winterthur erhält eine Zunftscheibe aus dem Jahre 1625. In: Dokumentation Urs Widmer, Firmen A-Z, Diverse Themen. 3 S.


Autor/In:
Heinz Bächinger
Unredigierte Version
Letzte
Bearbeitung:
05.04.2023