Als am 6. Juni 1929 eine Schar von gut 150 Frauen aus der ganzen Schweiz bei strömenden Regen durch die Berner Altstadt zog und eine Petition für das Frauenstimmrecht im Bundeshaus einreichte, war die Einführung eines solchen noch in weiter Ferne. Aber es war immerhin ein Anfang.
Mit einem gewissem Stolz trugen die Frauen die Zahl der eingereichten Unterschriften auf Tafeln durch die Gassen. Schweizweit waren es 249'237 (die Zahl wurde im Nachhinein noch nach oben korrigiert), 170'397 davon von Frauen, 78'840 von Männern. «Einen ersten schönen Erfolg» hätten die Frauen damit erzielt, kommentierte die NZZ einen Tag später und sprach gar von «einer kleinen Revolution im ehrwürdigen Kuppelbau». Doch die Petition blieb zunächst folgenlos, man liess die Frauen mit ihrem Anliegen im Regen stehen, auch im wörtlichen Sinn.
Es dauerte noch Jahrzehnte, bis die Frauen zu ihrem Stimm- und Wahlrecht kamen. 1963 führte der Kanton Zürich das kirchliche Stimmrecht für Frauen ein. 1969 setzte sich in vielen Gemeinden des Kantons das Frauenstimmrecht auf kommunaler Ebene durch – nach einem etwas vertrackten Verhinderungsversuch durch eine Gruppe «alter weisser» Männer auch in Winterthur. Anfang der 1970er-Jahre schliesslich war die Zeit definitiv reif für wählende und abstimmende Frauen: Am 7. Februar 1971 sprach sich das Schweizer (Männer)stimmvolk mit 65,7 Prozent Ja-Stimmen für das Stimm- und Wahlrecht der Frauen aus.