Eine Kapelle bestand vermutlich bereits vor dem Bau des Siechenhaues St. Georgen. Bis 1298 hatten die Habsburger das Recht, die Geistlichen für den Gottesdienst in der Kapelle St. Georgen zu ernennen. 1298 übertrugen sie dieses Recht an die Winterthurer Familie Hoppeler. Diese liessen den Gottesdienst bis 1425 durch Kapläne durchführen. Kapläne sind Priester, die einem Pfarrer unterstellt sind und in der Stadtkirche tätig waren. Aufgrund des niedrigen Lohns und weil der Kaplan auch für den Unterhalt der Kapelle aufkommen musste, war es sehr schwierig, Kapläne für die Kapelle St. Georgen zu finden. Deshalb schenkte Hartmann Hoppler die Kapelle 1425 der Kirche St. Jakob auf dem Heiligberg. Dafür mussten die Chorherren des dortigen Klosters in der Kapelle St. Georgen Gottesdienst halten, um die seelsorgerische Betreuung der Aussätzigen zu gewährleisten.