Da sich in Winterthur viele Verkehrswege kreuzten, war im Mittelalter auch hier ein Siechenhaus nötig. Die Stadt suchte ausserhalb der Stadtmauern nach einem geeigneten Bauplatz, damit leprakranke Personen isoliert von der städtischen Gemeinschaft für sich leben konnten. Herzog Rudolf II. von Österreich (1260-1290), der auf der Kyburg residierte und der oberste Schirmherr von Winterthur war, stiftete laut Urkunde am 24. Mai 1287 den «Feldsiechen von Winterthur» ein Stück Land nördlich der Stadtmauer zwischen dem Schmidtor und Veltheim samt einer Kapelle. Das Land eignete sich aus verschiedenen Gründen für den Bau eines Siechenhauses für leprakranke Personen: Es lag im Norden der Stadt, was die unbeliebteste Himmelsrichtung war. Es befand sich in der Nähe des Schelmenackers (heutige Schwalmenackerstrasse), wo die zum Tode verurteilten Verbrecher, nachdem sie ihr letztes Gebet in der Kapelle verrichtet hatten, verscharrt wurden. Zudem lag das Sondersiechenhaus an einer Ausfallstrasse. So konnten die Insassen bei den Passanten um Almosen betteln. Auch in Bezug auf die Wasserversorgung war der Ort ideal: An der gewählten Stelle floss nur ein kleines Bächlein stadtauswärts. Die übrige Wasserversorgung durch die Quellen vom Lindberg und von Eschenberg sowie der Eulach und dem Mattenbach kam nicht mit den Sondersiechen in Berührung. Diese waren angehalten, nur aus diesem Bächlein zu trinken und sich sowie ihre Kleider zu waschen.