Kirchengebäude

Siechenhaus St. Georgen

Das Siechenhaus St. Georgen wurde gestiftet vom Grundherr Herzog Rudolf II. von Österreich (1260-1290), der auf Kyburg residierte, und der Stadt Winterthur. Rudolf II. gab Grund und Bogen. Die Urkunde, die den Vorgang besiegelte, datiert vom 24. Mai 1287.


1814: rekonstruierter Plan von Winterthur zur Zeit der Schlacht von St.Georgen 1292, richtet sich nach der Gygerkarte von 1667. Aus dem Neujahrsblatt der Feuerwerkergesellschaft Zürich 1814 Foto: winbib (Signatur 151215_O)
Vom Aussatz (Lepra), der im Mittelalter verbreiteten unheilbaren und ansteckenden Krankheit, befallene Menschen wurden verbannt oder abgesondert. So auch in Winterthur. Das Sondersiechenhaus wurde ausserhalb der Stadtmauer im Norden der Stadt erbaut. Wegweisend war, dass beim Standort kein Gewässer in die Stadt floss, von dem aus eine Ansteckung möglich war. Denn die Siechen mussten sich in demselben waschen und auch ihre Kleidungsstücke reinigen. So kam das Siechenhaus aus heutiger Sicht ins Dreieck Schulhaus St. Georgen, Schaffhauser-Unterführung und ZHAW zu liegen. Das Siechenhaus St. Georgen wurde gestiftet vom Grundherr Herzog Rudolf II. von Österreich (1260-1290), der auf Kyburg residierte, und der Stadt Winterthur. Rudolf II. gab Grund und Bogen. Die Urkunde, die den Vorgang besiegelte, datiert vom 24. Mai 1287. Somit lässt sich die Entstehung des Siechenhauses genau bestimmen, das im Gegensatz zum Stadtspital (oberes und unteres Spital). Namensgeber wurde der heilige Ritter Georg, dem Schutzpatron der Leprakranken. Neben der Krankenstation stand bereits bisher eine Kapelle. Die Landstrasse, vom Schmiedtor herkommend, führte an diesen von einer Mauer umgebenen Häusern Richtung Pfungen/Embrach/Zurzach vorbei. Am 10. August 1294 bekamen die Siechen durch Herzog Albrecht das Recht, Almosen entgegenzunehmen und auch Grundeigentum zu erwerben. Die angesehene Familie Hoppler hatte sich um das Siechenhaus verdient gemacht. Stephan Hoppler hatte die Siechenkapelle St. Georgen immer wieder unterstützt und durfte daher 1298 dem Bischof von Konstanz einen Priester vorschlagen.

Die St. Georgen-Kapelle

Eine wechselhafte Geschichte hat auch die St. Georgen-Kapelle. Das kleine, einfache Gotteshaus war älter als das Siechenhaus. Das Recht einen Geistlichen für die Kapelle zu ernennen, stand ursprünglich dem Hause Habsburg zu. Von 1298 bis 1425 bekam die Winterthurer Familie Hoppler dieses Recht. Wegen des kargen Lohnes war es nicht einfach, diese Stelle zu besetzen, zumal der Kaplan auch noch den Unterhalt der Kapelle auf eigene Rechnung zu bestreiten hatte. Hartmann Hoppler, der Älteste seines Geschlechtes, schenkte daher 1425 die Kapelle mit allen Rechten der Kirche St. Jakob auf dem Heiligberg. Bedingung war, dass darin weiterhin Gottesdienste durchgeführt werden mussten und die Aussätzigen seelsorgerisch betreut werden müssen. In der Reformationszeit ging die Kollatur (Vorschlagsrecht des Pfarrers) an die Stadt Winterthur.

Infolge der damaligen Praxis des Sündenablasses durch die Kirche konnte das Siechenhaus reichlich Spenden entgegennehmen. Das Siechhaus war, wie das Spital dem kleinen Rat unterstellt. Ein Mitglied dieser Behörde, der Siechenpfleger, sorgte für Ordnung und regelte das Finanzielle. Der erste bekannte Siechenpfleger war Rudolf Hofmann um 1813. Im 16. und 17. Jhdt. ging der Aussatz in Westeuropa zurück. Somit ging dem Siechenhaus langsam seine ursprüngliche Zweckbestimmung verloren. 1681 war von 13 Neuaufgenommenen keiner mehr krank. Das Heim war also mit der Zeit zur Pfrundanstalt (Armenhaus, Altersheim) geworden. Wie zuvor die Siechen wurden auch diese Pensionäre in Muspfründer und Inhaber der guten Pfrund unterteilt. Die Verpflegung der Inhaber der guten Pfrund war gut, diejenigen der Muspfründer war viel weniger reichhaltig. Da alle im gleichen Speisesaal assen, war der Neid natürlich allgegenwärtig. Das Pfrundhaus diente zuweilen auch dazu, missbeliebige Bürger aus der Stadt zu verbannen. Die Gesellschaft verkam zur feucht-fröhlichen und leichtsinnigen Gesellschaft und zum sittenlosen Zusammenleben mit Köchin und Mägden. Zu Beginn den 19. Jhdt. war das Siechenhaus St. Georgen eine Anstalt für altersschwache, arbeitsunfähige und kränkliche Bürgerinnen und Bürger. Am 25. Februar 1813 beschloss der Stadtrat das Siechenhaus auf den Zeitpunkt im Mai, an dem das Pfrundhaus am Neumarkt bezogen werden kann, aufzuheben. Das baufällig gewordene Siechenhaus wurde 1828 abgerissen.

Die Kapelle wurde somit zu einer Filiale der nun reformierten Stadtkirche. Ab 1555 wurde ein Subdiakon eingesetzt, der am Sonntag einen Gottesdienst durchführte, Seelsoge bei den Kranken leistete und überdies noch einen Schuldienst anbot. Von 1685 bis 1712 wurde auch französische Predigten für geflüchtete Hugenotten gehalten. Von 1712 bis 1798 stifteten Stadtrichter Melchior Steiner und Oberstrichter Jakob Hegner die Durchführung einer Mittagspredigt, die neben der Acht- und Elf-Uhr-Predigt angeboten wurde. Später wurde im Sommer bis 1850 ein Morgengottesdienst durchgeführt. 1826 wurde der Friedhof aus der Umgebung der Stadtkirche nach St. Georgen verlegt. Die Kapelle wurde zur Abdankungskirche. 1871 wurde ein neuer Friedhof Lind auf dem Areal der heutigen Kantonsschule an der Rychenbergstrasse in Betrieb genommen.

Die Abdankungskapelle hatte ausgedient und verlassen stand sie da. Die Kapelle wurde im Frühling 1882 dem Erdboden gleich gemacht. Es war eine einschiffige Kapelle mit einem sakristeiartigen Anbau auf der Chorseite gewesen. Aus dem 16. Jhdt. stammte der kleine Turm mit einem 2.4 m hohen Turmspitze und schmiedeisernen Verzierungen sowie einer Windfahne mit Zürcher Wappen. Sie ist heute im Heimatmuseum ausgestellt.

Literatur

Peter Ziegler: "Vom Siechenhaus St. Georgen in Winterthur" im Winterthurer Jahrbuch 1968

Bibliografie

    Siechenhaus St. Georgen

    • Einträge ab 2011

      Felix, Christian: Für Arme das Spital, für Sieche das Gebet. In: Winterthurer Zeitung, Nr. 4 (2022). S. 15. m.Abb.

      Einträge 1991–2010

      Landbote 1994/184 von Alfred Häberle, 1Abb.


Autor/In:
Heinz Bächinger
Unredigierte Version
Letzte
Bearbeitung:
15.02.2023