Im Mittelalter waren Badstuben und Badehäuser Eigentum des Grundherrn. In Winterthur gehörten diese bis 1467 die Grafen von Kyburg bzw. den Herzögen von Österreich. Gegen einen Zins vergaben sie einem Bürger die Badstube als Hand- oder Erblehen. 1349 erhielt Rudolf Schultheiss unterm Schopf vom österreichischen Herzog Albrecht das Alleinrecht am Rettenbach (heute: Badgasse 8) eine Badstube zu errichten. Um einen Konkurrenzkampf zu vermeiden war es allen anderen Personen unter Androhung einer Strafe verboten in der Stadt und ihrem Friedkreis eine weitere Badstube zu eröffnen.
Das Privileg, eine Badestube zu eröffne, kamn im 14. Jahrhundert der Familie Schultheiss unterm Schopf zu. Die Familie war seit über 100 Jahren in Winterthur ansässig und gehörte zum Stadtadel. Rudolf Schultheiss hatte, wie der der Name bereits verrät, zudem das Amt des Schultheiss inne. Er sass von 1343 bis 1368 im kleinen Rat und war Mitglied der Herrenstube.
Der Grundherr sicherte der Familie Schultheiss die Badstube als freies Eigentum zu, und stellte sicher, dass die Rechte an der Badstube nach seinem Tod an ihre Erben übergehen. Bis 1425 war die Badstube im Besitz der Familie Schultheiss. Nachdem die Familie bei der Stadt in Ungnade gefallen war, verkaufte sie die Badstube samt Umschwung an die Stadt Winterthur und zog nach Zürich. Die Stadt Winterthur verpachtete das Haus mit Schopf und Garten fortan an verschiedene Bader.
Kurz nachdem die Stadt Winterthur 1467 an die Stadt Zürich verpfändet worden war, beschloss die Stadt Winterthur aufgrund der Bevölkerungszunahme, eine zweite Badstube zu errichten. 1470 gab die Stadt an der Steinberggasse / Ecke Metzgasse den Bau einer zweiten Badstube in Auftrag, die sogenannte untere Badstube. Die bis dahin einzige Badstube an der Badgasse 8 wurde nun in Abgrenzung zur unteren Badstube obere Badstube genannt.
1514 pachtete Michael Bader die obere Badstube. 1517 konnte er sie von der Stadt für 400 Pfund als Erblehen zu einem Zins von 20 Pfund im Jahr abkaufen.