Das Areal rund um den heutigen Stadtgarten befand sich ursprünglich ausserhalb der Stadtmauern. Wohlhabende Winterthurer Bürger legten dort private Lustgärten an, die ihnen als Naherholungsraum dienten. Ansichten aus dem 17. Jahrhundert zeigen die eingezäunten Anlagen. Heute erinnert das 1740 erstellte Haus zum Balustergarten, das «Barockhäuschen», noch an diese frühere Nutzung.
Nachdem die Befestigungsmauern und Tore geschliffen waren, kaufte die Stadt diese privaten Gärten 1898 ihren Besitzern für eine damals stattliche Summe von 130'000 Franken ab, um das Land etwaigen Spekulanten zu entziehen. Ohnehin kaufte die Stadt zu jener Zeit viel Land als Baureserve für die Erstellung neuer öffentlicher Gebäude an. 1899 gelangte der Verkehrs- und Verschönerungs-Verein Winterthur und Umgebung an die städtische Verkehrskommission und schlug vor, die ehemaligen Gärten der Familien Busch und Sulzer als öffentliche Anlagen der Bevölkerung zugänglich zu machen. Die Verkehrskommission sprach sich einstimmig für den Vorschlag aus. Die Stadt gab darauf im Jahr 1900 nur die Busch-Parzelle für die Nutzung als öffentlichen Park frei. Die ehemaligen Sulzer-Gärten hingegen behielt sie aus Kostengründen für sich und verpachtete das Land an die städtische Armenpflege, die dort Gemüse anbaute.
Der Verschönerungsverein seinerseits wertete nun den kleinen «Buschgarten» mit privat finanzierten Ruhebänkchen auf, legte Wege an, liess ihn einfrieden und pflanzte neue Bäume. Der Park zog Personen aus der Winterthurer Mittelschicht an, die sich aber beim Flanieren am ästhetisch bescheidenen Anblick des benachbarten städtischen Gartens mit seinem «hässlichen Gerätschaftshaus», der «Wasserleitung», den «Holzhaufen» und dem ganzen Gemüseland störten. Deshalb stellte der Verkehrsverein abermals ein Gesuch zur «Umwandlung des sog. Busch- und Sulzergartens in eine öffentliche Anlage», die das Bauamt fortan als «Stadtgarten» bezeichnete, was sich dann auch als offizieller Name einbürgerte.