Während in den ländlichen Gebieten die Metzger ohne Ausbildung arbeiten durften, waren die Metzger in der Stadt ab dem Spätmittelalter in Zünften organisiert und mussten sich an die geltenden Zunftnormen halten. Das Schlachthaus unterstand der Aufsicht des städtischen Rats. Dieser regelte die Verteilung der Fleischbänke (Verkaufsstellen) und vermietete sie den Metzgern gegen eine Gebühr. Die begrenzte Anzahl Fleischbänke führte dazu, dass nur eine bestimmte Anzahl Metzger in der Stadt tätig sein konnte. So war die Fleischversorgung gewissermassen monopolisiert. In Winterthur gab es vor der Reformation zwei Metzgereigebäude. Eines befand sich in der Oberen Vorstadt, das andere beim damaligen Rindermarkt. Nach der Reformation wurden die beiden Schlachthäuser 1534 an der Metzggasse, Ecke Steinberggasse zusammengelegt und 1614 am selben Ort durch einen zwanzig Meter langen, dreiteiligen Neubau ersetzt. So wurde 300 Jahre lang, bis 1833, mitten in der Stadt an der Metzggasse geschlachtet und Fleisch verkauft.